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PRÜFEN

WALZ INGENIEURE. ist zur Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung von

  • Brücken, Portalkranen,
  • Schwenkarmkranen,
  • Wandlaufkranen,
  • Laufkatzen sowie
  • handbetriebenen bzw. teilkraftbetriebenen Kranen mit einer Traglast > 1t

befähigt. Der Prüfumfang wird individuell im Einklang mit dem DGUV Grundsatz 309‑001 an die Komplexität Ihrer Anlage angepasst.

Die Abnahmeprüfung erfolgt gemäß BetrSichV § 14 und Anhang 3 in Anlehnung an § 25 DGUV V52 vor der Erstinbetriebnahme. Wir führen ebenso Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen, wiederkehrende Prüfungen sowie Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen mit schädlicher Auswirkung auf den sicheren Betrieb durch.

WALZ INGENIEURE. gewährt Ihnen einen rechtssicheren Rahmen. Alle durch uns vermittelten Kransachverständigen weisen durch ein gültiges Zertifikat ausgestellt von einer anerkannten Zertifizierungsstelle, die nach den Grundsätzen der DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitet nach, dass Sie den Anforderungen einer zur Prüfung befähigten Person gemäß TRBS 1206 entsprechen.